Wer außerhalb des Stadtgebietes längere Strecken mit dem Fahrrad pendeln will, hat es oft nicht einfach. Die Politik ist gefordert, für passende Rahmenbedingungen zu sorgen. Hier fünf Vorschläge, die das Pendeln einfacher machen.

ANALYSE: Andrzej Felczak

Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Städten ist es häufig einfach, mit dem Fahrrad in die Arbeit, zur Uni oder in die Schule zu fahren: Oft haben sie mehrere Strecken zur Auswahl. Meistens lässt sich eine ruhige Route mit wenig Autoverkehr finden. Nicht selten ist das Radfahren sogar schneller, praktischer und macht mehr Spaß als andere Mobilitätsformen.

Für Menschen außerhalb der großen Ballungsräume oder für jene, deren Arbeitsweg auch über die Gemeindegrenzen hinausführt, sieht die Sache freilich anders aus: Für sie gibt es meist wenige Alternativen, um auf allwettertauglichen Straßen in die Arbeit zu kommen – und es ist häufig unmöglich, risikobehaftete Freilandstraßen mit Tempo-100 vollständig zu vermeiden.

Natürlich können Radfahrende etwas unternehmen, um ihre Fahrt sicherer zu machen: Mit Openstreetmap für Radfahrende, google maps oder die Radlkarte lässt sich unter Umständen eine bessere Route finden. Auch gute Fahrradbeleuchtung, gute Rückstrahler, gut sichtbare Kleidung und Helm erhöhen Sichtbarkeit und Sicherheit etwas. Aber das Risiko, von unaufmerksamen oder zu schnellen Kfz-Lenker*innen erfasst zu werden, bleibt. Auch wenn die Entfernungen mit dem Fahrrad oder mit dem E-Bike zu schaffen wären, schrecken diese Sicherheitsbedenken viele Menschen ab.

Welche Maßnahmen aber machen das Fahrrad-Pendeln attraktiver? Und wie kann es gelingen, diese Maßnahmen umzusetzen?

1. Baulich getrennte Radwege

Die erste Wahl ist, baulich getrennte Radwege zu errichten oder bei bestehenden Güter-/Feldwegen Lücken zu schließen und Oberflächen allwettertauglich zu machen. Das ist wegen der Topografie oder weil Grundstücke nicht verfügbar sind, nicht überall möglich.

2. Tempolimits

Tempo-80 auf Freilandstraßen würde die Sicherheit sowohl für Radfahrende als auch für Kfz-Lenkende erhöhen und gleichzeitig Treibstoff und CO2-Ausstoß einsparen.

3. Überholabstand kommunizieren

Außerorts müssen Kfz-Lenkende laut StVO beim Überholen von Radfahrenden einen Mindest-Abstand von zwei Metern einhalten. Da ein Fahrradlenker bis zu einem Meter breit sein kann, bedeutet es einen Gesamtplatzbedarf von mindestens drei Metern, was ziemlich genau einer Fahrspur auf einer Überlandstraße entspricht. Das heißt, dass das Kraftfahrzeug beim Überholen zur Gänze auf die Fahrspur in die Gegenrichtung wechseln muss. Ist dies nicht möglich, sollte auf einen Zeitpunkt ohne Gegenverkehr gewartet werden. Rückmeldungen an die Radlobby zeigen aber, dass sowohl das Wissen zum Überholabstand als auch die Bereitschaft, den Abstand einzuhalten, mangelhaft ist.

Hier würden bewusstseinsbildende Maßnahmen wie Kampagnen im Verkehrsfunk oder Infoschilder und Banner entlang den Straßen helfen. Wichtig wäre auch, dass die Polizei die Überholabstände messen und Übertretungen ahnden würde.

4. Politische Willensbildung

Politik und Straßenbauabteilungen sind immer noch auf das Auto fokussiert und übersehen das Potenzial von Radpendelnden. Dabei ließe sich die Attraktivität des Fahrrades für einen Bruchteil der Kosten und des Flächenbedarfs des motorisierten Verkehrs maßgeblich erhöhen. Die Radlobby arbeitet auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene daran, die Bedingungen für das Radpendeln zu verbessern und sicherer zu machen. So brachte die 33. Novelle der StVO nach mehreren Jahren Einsatz unter anderem den gesetzlich geregelten Überholabstand und rechts Abbiegen für Radfahrende bei Rot. Zuversichtlich stimmen auch die diversen Radverkehrspläne in den Bundesländern. Und mitunter hilft der Tourismus mit: etwa, wenn eine touristische Radverbindung ausgebaut wird und so verläuft, dass sie auch für Pendelnde genutzt werden kann.

5. Multimodale Mobilität

Wenn die Gesamtstrecke zu lang oder zum Radfahren großteils ungeeignet ist, kann ein Abschnitt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt und das Fahrrad für die Zu- und Abfahrt zum Bahnhof oder zur Haltestelle verwendet werden. Wie attraktiv es ist, hängt maßgeblich von der Qualität und Sicherheit der Zufahrt und von den Fahrrad-Abstellmöglichkeiten an der Umstiegsstelle ab. Wichtig ist auch die Frequenz und die Fahrzeit der öffentlichen Verkehrsmittel.

Tipp: Bei Bussen oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrradtransport bietet sich ein Faltrad an. Im gefalteten Zustand zählt es als Handgepäck und kann ohne Aufzahlung mitgenommen werden.

Was ist Pendeln eigentlich?

Die amtliche österreichische Definition von PendlerInnen ist unpräzise und lautet „Grundsätzlich sind Pendlerinnen / Pendler Menschen, die einen weiten Weg zum Arbeitsplatz zurücklegen müssen“. Im Allgemeinen gelten Menschen, die Orts- oder Gemeindegrenzen am Weg ins Büro überwinden, als Pendler*innen.

Wie lange Strecken können zurückgelegt werden?

Die alltagstaugliche Länge einer Pendelstrecke beträgt zehn bis zwanzig Kilometer, mit E-Bikes sind auch große Höhenunterschiede und Entfernungen bis dreißig Kilometer machbar.

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Erfahrungsberichte von Radpendler*innen