Nur wenige Bewohner*innen von Mehrfamilienhäusern können ihre Räder zuhause sicher und wettergeschützt abstellen. Unsere Autorin versucht herauszufinden, warum das so ist – und wie es besser gehen würde.

Recherche & Fotos: Beatrice Stude.

Ich sperre mein Fahrrad auf und fädele es zwischen den anderen aus dem Fahrradraum. Viel zu oft mache ich mich dabei schmutzig, bleibe irgendwo hängen oder zerkratze mein Rad an einem der anderen: Der Fahrradraum in meinem Wohnhaus im Wiener Nordbahnviertel ist heillos überfüllt. 32 Wohnungen gibt es im Haus, die 40 zugehörigen Fahrräder parken auf knapp 19 Quadratmetern. Ein Drittel hängt an Wandhaken, der Rest steht darunter. Anketten können wir die Fahrräder nirgends, nur Rahmen und Rad können wir zusammenschließen. Im Kinderwagenraum ein paar Meter weiter sieht es ähnlich aus: Rund 30 Kinderfahrräder und Roller auf 13 Quadratmetern.

Nicht jeder Rad-Parkplatz ist ein guter Rad-Parkplatz – Felgenkiller im Hof eines Wohnhauses in Wien-Mariahilf. Foto: Beatrice Stude.

Straße, Stiegenhaus, Hinterhof

Mein Wohnhaus, gebaut im Jahr 2011, ist keine Ausnahme. Als ich in der Rad-Community frage, wo andere ihr Rad parken, schicken mir mehr als 30 Radfahrende Fotos – nur etwa ein Fünftel davon kann das Rad zuhause an überdachte Radbügel mit ausreichend Platz anschließen. Den anderen geht es wie mir oder noch schlechter: Sie müssen ihre Räder auf der Straße anschließen, sie ungesichert im Stiegenhaus abstellen oder sie in Hinterhöfen Regen und Schnee aussetzen – oder sie täglich in ihre Wohnung hinaufschleppen, wo sie kostbare Wohnfläche verstellen.

Sollen in Zukunft mehr Menschen aufs Rad steigen als bisher, dann brauchen wir gute Radinfrastruktur – und dazu gehören auch gute Parkplätze für das Rad. Warum also gibt es die in so wenigen Wohnhäusern?

Auf den guten Willen angewiesen

Der Hauptgrund ist die (fehlende) Gesetzeslage. In Wien etwa ist seit 1996 die Errichtung einer gewissen Zahl von Auto-Parkplätzen für Wohnhäuser vorgeschrieben. Für Fahrrad-Parkplätze gibt es eine solche Regelung erst seit 2011 als Richtmaß der Baupolizei, erst seit 2019 ist es in der Bauordnung gesetzlich verankert: In Neubauten muss seither pro 30 Quadratmeter Wohnfläche ein Rad-Parkplatz errichtet werden.

Für alle zuvor gebauten Wohnhäuser gibt es keinerlei Verpflichtung, nachträglich Abstellplätze einzubauen. Für Hausverwaltungen und Eigentümer*innen stellt der Bau einer Abstellanlage also erst mal eine freiwillige Investition dar. Aber eine, die sich lohnt, wie mir ein Mitarbeiter einer Wiener Hausverwaltung sagt: Weil viele Eigentümer*innen selbst radeln, also selbst von den Parkplätzen profitieren. Und weil das Stiegenhaus länger schön bleibt, wenn niemand mangels Abstell-Alternativen sein Rad täglich in die Wohnung trägt.

Von der Wiener Berufsfeuerwehr höre ich ein weiteres Argument, das so manch Skeptiker*in überzeugen könnte: Bei Bränden zieht die Feuerwehr den Schlauch oft in der Mitte des Stiegenhauses nach oben und befestigt ihn am Stiegengeländer – dort angeschlossene Fahrräder können einen Löscheinsatz verzögern.

Und die finanzielle Last müssen die Eigentümer*innen gar nicht unbedingt alleine tragen: Manche Länder und Städte fördern Rad-Parkplätze, die Stadt Wien etwa zahlt seit 2008 pro überdachtem Abstellplatz mit Bügel auf Privatgrund 171 Euro. Auch vom Verkehrs- und Umweltministerium gibt es Geld dafür, 400 Euro pro Parkplatz.

Aber ob gefördert oder nicht – ohne gesetzliche Vorgaben sind Radfahrende auf den guten Willen von Bauträgern, Hausverwaltungen und (Mit-)Eigentümer*innen angewiesen. Das zeigt zum Beispiel die Geschichte, die mir Herbert Fuchs aus Wien erzählt: In dem 60er-Jahre-Wohnhaus im 3. Bezirk, in dem er lebt, standen jahrzehntelang Fahrräder auf dem Gehsteig im Durchhaus. 2018 aber verbietet die Hausverwaltung das aufgrund einer Gesetzesnovelle. Gemeinsam mit einem Nachbar spricht Fuchs andere radfahrende Hausbewohner*innen auf das Thema an, sie finden eine Lösung, die auch die Feuerpolizei akzeptiert: Eine Stange zum Absperren der Fahrräder an der Wand des Durchhauses.

Aber, so erzählt Fuchs weiter: Obwohl ein Mehrheitsbeschluss für das Anbringen der Stange ausgereicht hätte, habe die Hausverwaltung eine Abstimmung durchgeführt, bei der Einstimmigkeit nötig gewesen sei – und das bedeute hier: Es braucht nicht einmal Gegenstimmen, um den Beschluss zu Fall zu bringen, sondern nur eine einzige Person, die nicht teilnimmt.

Positive Überraschungen

Großer Unmut bei den radfahrenden Bewohner*innen, die ihre Räder nun im Hof abstellen. Dann, im Sommer 2020, so erzählt Fuchs, lässt die Hausverwaltung überraschend neu abstimmen – und zwar gleich über einen überdachten Parkplatz für 20 Räder im Innenhof. Zwei Drittel der Eigentümer*innen nehmen teil, alle stimmen für den Plan, die Hausverwaltung akzeptiert den Beschluss, inzwischen stehen die Radparkplätze.

Wie kam es zu dem Meinungsumschwung der Hausverwaltung? „Der zuvor für uns Zuständige ist in Pension gegangen“, sagt Fuchs, „und wir als Eigentümer*innengemeinschaft sind stärker als Kollektiv aufgetreten. Bei einer Rechtsberatung wurde uns nahegelegt, die Hausverwaltung zu wechseln, und das haben wir kommuniziert. Laut Hausverwaltung war letztlich eine geänderte Praxis der Gerichte zum Thema Mehrheitsbeschluss ausschlaggebend.“ Die Hausverwaltung selbst will auf Anfrage keine Auskunft dazu geben.

In meinem eigenen Haus ist der fehlende Wille des Bauträgers schuld an der bescheidenen Parkplatzsituation – so jedenfalls geht seit Jahren die Legende. Ursprünglich hätte das halbe Erdgeschoß ein Fahrradraum werden sollen, der Bauträger habe aber lieber eine zusätzliche Wohnung eingebaut. Als ich im Zuge der Recherche für diesen Text die Wettbewerbspläne sichte, bin ich überrascht: Darin gibt es im Erdgeschoß nur einen zehn Quadratmeter großen Fahrrad- und Kinderwagenraum, dafür zwei Wohnungen. Der Bauträger hat zugunsten des heutigen Fahrradraums freiwillig eine Wohnung gestrichen.

Alles hängt an den Gesetzen

Damit in Zukunft alle Radfahrenden ihre Räder zuhause gut und sicher abstellen können – unabhängig vom Entgegenkommen von Bauträgern und Hausverwaltungen –, sind Gesetzesänderungen nötig. Zum Beispiel im Wohnungseigentumsgesetz: Für den Bau von Abstellanlagen sollte keine Einstimmigkeit mehr nötig sein. Aus den Garagengesetzen sollte die Pflicht zum Errichten von Auto-Parkplätzen gestrichen werden, so dass die Wohnkosten nicht länger das Autoparken quersubventionieren. Dafür sollte in den Bauordnungen der Länder festgeschrieben werden, dass Rad-Parkplätze fahrend erreichbar und mit Absperrbügeln ausgestattet sein müssen.

 

Weiterführende Info

> Parken am Gang – aus Feuerschutzgründen verboten?

 


Zum Weiterlesen

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